AGB

bchic Analytics Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die bchic UG (haftungsbeschränkt), Ilsensteinweg 37a, 14129 Berlin („bchic Analytics“) ist Anbieter einer datenschutzfreundlichen Web-Analyse-Plattform namens bchic Analytics („Plattform“). Mit der Plattform können Unternehmen jeder Größe („Kunden“) detaillierte Einblicke in die Nutzung ihrer Webseiten erhalten, ohne dabei auf einwilligungspflichtige Cookies oder ähnliche clientseitige Tracking-Technologien zurückzugreifen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform „bchic analytics“, wenn die Buchung über die Webseite von bchic Analytics erfolgt.

1.3 Das Angebot von bchic Analytics richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen („geschäftlich handelnde Kunden“) und nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der Kunde, dass er als geschäftlich handelnder Kunde und nicht als Verbraucher handelt. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher ist nicht gestattet.

1.4 Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche werden Teil des Vertrages mit dem Kunden und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.


1.5 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als bchic analytics ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn bchic Analytics in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform

2.1 bchic Analytics stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages Zugang zur Web-Analyse-Plattform „bchic Analytics“ („Plattform“) als Software-as-a-Service (SaaS) bereit. Die Plattform ermöglicht die Erfassung und Analyse von Nutzungsdaten der Webseite(n) des Kunden.

2.2 Zur Nutzung der Plattform implementiert der Kunde ein von bchic Analytics bereitgestelltes Tracking-Script in den Quellcode seiner Webseite. Dieses Script erfasst bei einem Aufruf der Webseite durch einen Endnutzer anonymisierte bzw. pseudonymisierte Nutzungsdaten (wie z.B. besuchte Seite, Referrer, Land des Zugriffs, Gerätetyp) und übermittelt diese an die Server von bchic Analytics. Die Plattform verarbeitet diese Daten und stellt sie dem Kunden in einem geschützten Online-Dashboard in Form von aggregierten Statistiken und Reports zur Verfügung.

2.3 Die Datenerfassung erfolgt bewusst ohne den Einsatz von Cookies oder anderen Technologien, die auf dem Endgerät des Nutzers Informationen speichern oder auf diese zugreifen und die eine Einwilligung nach § 25 TTDSG erfordern würden. Die Verarbeitung der Daten stützt sich auf das berechtigte Interesse des Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), die Nutzung seiner Webseite zu analysieren und zu optimieren. Die spezifischen Pflichten des Kunden im Hinblick auf den Datenschutz sind in § [Verweis auf den späteren Abschnitt "Pflichten des Kunden"] und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.

2.4
(a) Der konkrete Funktionsumfang der Plattform (z.B. Anzahl der trackbaren Webseiten, Datenaufbewahrungsdauer, verfügbare Metriken) richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket, welches auf der Webseite von bchic Analytics detailliert beschrieben ist.


(b) bchic Analytics stellt die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Sämtliche Kundendaten werden ausschließlich auf Servern in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU) gespeichert und verarbeitet.

(c) bchic Analytics stellt die Plattform am Routerausgang des genutzten Rechenzentrums zur Nutzung bereit („Übergabepunkt der Leistung“). Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und der Einsatz der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software (z.B. ein aktueller Webbrowser) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

2.5 bchic Analytics entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter, um sie zu verbessern, an den Stand der Technik anzupassen oder neue Funktionen hinzuzufügen. bchic Analytics behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang zu ändern, solange die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen der Plattform erhalten bleiben. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen des Leistungsumfangs während einer laufenden, bezahlten Vertragsperiode werden dem Kunden mit einer angemessenen Frist angekündigt. In einem solchen Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern die Änderung für ihn unzumutbar ist.

3. Registrierung und Erstellung eines Kundenkontos

3.1 Um Zugriff auf die Leistungen der Plattform zu erlangen, muss sich der Kunde registrieren und ein Kundenkonto erstellen.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Bei nachträglichen Änderungen sind die im Nutzerkonto hinterlegten Daten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind Mitarbeiter des Kunden und andere von dem Kunden autorisierte Nutzer, die für die Nutzung der Plattform zugelassen sind und für die der Kunde über eine Lizenz verfügt.

3.4 Für die Nutzung der Plattform im Rahmen des Self Managed Hosting ist kein Kundenkonto erforderlich.

4. Kostenlose Test- und Pilotphase

4.1 Sofern auf unserer Webseite angeboten, kann der Kunde die Plattform für einen definierten Zeitraum (z.B. 30 Tage) kostenlos und unverbindlich testen („Testphase“). Der genaue Zeitraum und der verfügbare Funktionsumfang während der Testphase ergeben sich aus der Beschreibung auf unserer Webseite.

4.2 Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Scripts auf der Seite des Kunden.

4.3 Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang zur Plattform automatisch deaktiviert und die Nutzungsmöglichkeit endet. Es bedarf keiner Kündigung. Ein Vertragsverhältnis über die entgeltliche Nutzung kommt nur zustande, wenn der Kunde aktiv ein kostenpflichtiges Leistungspaket bucht.

5. Vertragsschluss

Die Präsentation der Plattform auf unserer Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistungen ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung durch bchic Analytics zustande. Die Frist für die Annahme beträgt fünf Tage. Nimmt bchic Analytics das Angebot des Kunden nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht länger an sein Angebot gebunden.

6. Verfügbarkeit der Plattform, Fehlerbehebung

6.1 Verfügbarkeit: bchic Analytics gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Erreichbarkeit der Plattform am Übergabepunkt der Leistung (§ 2.4 c).

6.2 Ausnahmen von der Verfügbarkeit: Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen Ausfallzeiten, die


a) auf geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gemäß Ziffer 6.3 zurückzuführen sind;


b) auf höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks) oder andere von bchic analytics nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind;


c) durch den Kunden oder ihm zuzurechnende Dritte verursacht wurden (z.B. Fehlbedienung, fehlerhafte Implementierung des Tracking-Scripts, Probleme mit der Hard- oder Software des Kunden);


d) auf Ausfälle der für den Betrieb der Plattform notwendigen Infrastruktur (z.B. Stromversorgung, Netzwerkanbindung) zurückzuführen sind, sofern diese nicht im alleinigen Verantwortungsbereich von bchic analytics liegen.

6.3 Geplante Wartungsarbeiten: bchic Analytics ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Plattform führen können. Solche Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens drei (3) Tage im Voraus per E-Mail oder über das Plattform-Dashboard angekündigt. Geplante Wartungsarbeiten finden vorzugsweise zu nutzungsarmen Zeiten (z.B. an Wochenenden oder nachts) statt und werden eine Dauer von acht (8) Stunden pro Monat nicht überschreiten, sofern nicht unvorhergesehene, dringende Maßnahmen erforderlich sind.

6.4 Fehler- und Störungsmeldungen: Der Kunde hat Störungen der Verfügbarkeit oder sonstige Fehler der Plattform unverzüglich nach Bekanntwerden an bchic Analytics zu melden. Die Meldung sollte über die von bchic Analytics bereitgestellten Support-Kanäle (z.B. E-Mail an [kontakt@bchic.studio]) erfolgen und eine möglichst genaue Beschreibung des Problems sowie eventuell hilfreiche Informationen (z.B. Screenshots) enthalten.

6.5 Reaktionszeiten: bchic Analytics wird auf ordnungsgemäße Störungsmeldungen, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Kernfunktionen der Plattform betreffen, innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von bchic Analytics) mit einer ersten qualifizierten Rückmeldung reagieren („Reaktionszeit“). Die Beseitigung des Fehlers erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten so schnell wie möglich. Für unerhebliche Fehler oder Störungen gilt diese Reaktionszeit nicht.

7. Nutzungsrechte an der Plattform

7.1 Einräumung von Nutzungsrechten: bchic Analytics räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht ein, auf die Plattform „bchic Analytics“ über das Internet zuzugreifen und diese im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und des gebuchten Leistungspakets zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt und erlischt mit Vertragsende.

7.2 Zweckgebundene Nutzung: Der Kunde darf die Plattform ausschließlich für die Analyse seiner eigenen Webseiten und für seine eigenen geschäftlichen Zwecke nutzen. Eine Nutzung für oder im Auftrag von Dritten (z.B. als Agentur für deren Kunden) ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch bchic Analytics gestattet.

7.3 Unzulässige Nutzungen: Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,


a) die Plattform oder den Zugang dazu zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder auf sonstige Weise Dritten zugänglich zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist;


b) die Plattform oder die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die im Wesentlichen dieselben Funktionen wie die Plattform aufweist;


c) technische Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen der Plattform zu umgehen oder Funktionen zu aktivieren, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden;


d) den Quellcode, die zugrundeliegenden Algorithmen oder die Struktur der Plattform zu ändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, diesen zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach zwingendem Recht (§ 69e UrhG) ausdrücklich gestattet;


e) Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Schutzrechtshinweise von bchic Analytics zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.

7.4 Nutzung durch verbundene Unternehmen: Sofern nicht in einem Enterprise-Paket oder einer individuellen Vereinbarung anders geregelt, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich für den Kunden als Vertragspartner. Eine Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

8. Pflichten und Verantwortung des Kunden

8.1 Allgemeine Pflichten und Account-Sicherheit:


a) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) zum bchic Analytics-Account geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.


b) Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seinen Account getätigt werden. Er hat bchic Analytics unverzüglich über jede vermutete missbräuchliche Nutzung seines Accounts zu informieren.


c) Es obliegt dem Kunden, die über die Plattform generierten Analysen und Reports bei Bedarf eigenständig zu sichern (z.B. durch Export), da bchic Analytics nicht zur unbegrenzten Archivierung über die im Leistungspaket definierte Datenaufbewahrungsdauer hinaus verpflichtet ist.

8.2 Technische Implementierung und Nutzung:


a) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, das von bchic Analytics bereitgestellte Tracking-Script korrekt und gemäß der Dokumentation in seine Webseite(n) zu integrieren. Eine fehlerhafte Implementierung, die zu unvollständigen oder falschen Daten führt, liegt nicht im Verantwortungsbereich von bchic Analytics.


b) Es ist dem Kunden untersagt, technische Maßnahmen einzusetzen, die die Funktionsweise der Plattform stören oder übermäßig belasten (z.B. durch Bots, Scraping des Dashboards, missbräuchliche API-Aufrufe). Die Nutzung unterliegt einer Fair-Use-Policy, die sich nach dem gebuchten Leistungspaket richtet (z.B. maximale Anzahl an Page-Views pro Monat).

8.3 Datenschutzrechtliche Verantwortung (Pflichten als Verantwortlicher):


a) Im Verhältnis zwischen dem Kunden und bchic Analytics ist der Kunde der Verantwortliche (Controller) im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Webseite. bchic Analytics handelt als Auftragsverarbeiter (Processor) im Auftrag des Kunden.


b) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung von bchic Analytics in die Datenschutzerklärung seiner Webseite aufzunehmen. Diese Information muss klar und verständlich mindestens Folgendes umfassen:


i. den Zweck der Datenverarbeitung (z.B. statistische Analyse und Optimierung der Webseite),
ii. die Rechtsgrundlage, auf die sich die Verarbeitung stützt (in der Regel das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
iii. eine Erwähnung, dass bchic Analytics als Dienstleister (Auftragsverarbeiter) eingesetzt wird,
iv. und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Nutzers gegen diese Verarbeitung.


c) Der Kunde verpflichtet sich, den von bchic Analytics bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der AVV ist integraler Bestandteil des Vertrages über die Nutzung der Plattform.

8.4 Verantwortung für Webseiten-Inhalte: Der Kunde sichert zu, dass die Webseiten, auf denen er bchic Analytics einsetzt, keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Inhalte).

8.5 Freistellung: Der Kunde stellt bchic Analytics auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endnutzern und Datenschutzbehörden) sowie von damit verbundenen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus diesem § 8, insbesondere seiner datenschutzrechtlichen Pflichten (z.B. fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung), resultieren.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Vergütung: Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Nutzung der Plattform richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket und der gewählten Vertragslaufzeit (z.B. monatlich oder jährlich). Die aktuellen Preise sind auf der Webseite von bchic Analytics einsehbar. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Beträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Fälligkeit und Zahlung:
a) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (z.B. Monat oder Jahr) im Voraus fällig.
b) Die Zahlung erfolgt über die von bchic Analytics angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift). Der Kunde ermächtigt bchic Analytics bzw. den beauftragten Zahlungsdienstleister, die fälligen Beträge entsprechend der gewählten Zahlungsmethode einzuziehen.
c) Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (z.B. per E-Mail oder zum Download im Kundenkonto) zur Verfügung gestellt.

9.3 Upgrade/Downgrade von Leistungspaketen:
a) Der Kunde kann jederzeit über sein Kundenkonto ein Upgrade auf ein höheres Leistungspaket durchführen. Die höhere Vergütung wird ab dem Zeitpunkt des Upgrades anteilig für den restlichen Abrechnungszeitraum berechnet und ist sofort fällig. Ab dem folgenden Abrechnungszeitraum gilt die volle neue Vergütung.
b) Ein Downgrade auf ein niedrigeres Leistungspaket ist jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Eine anteilige Rückerstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht.

9.4 Zahlungsverzug: Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist bchic Analytics berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Zahlung vollständig eingegangen ist. Die vertraglichen Zahlungspflichten des Kunden bleiben von der Sperrung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 10) bleibt ebenfalls unberührt.

9.5 Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von bchic Analytics aufrechnen.

9.6 Preisanpassungen: bchic Analytics ist berechtigt, die Vergütung für die Leistungspakete mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen, um gestiegene Gesamtosten (z.B. für Personal, Hosting, Infrastruktur) auszugleichen. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung außerordentlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die neue Vergütung als vereinbart. Auf dieses Kündigungsrecht wird bchic Analytics in der Ankündigung gesondert hinweisen.

10. Gewährleistung

10.1 Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, bchic Analytics Mängel der Plattform unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Die Mängelanzeige sollte eine nachvollziehbare Beschreibung des Problems enthalten, um eine effiziente Fehlerbehebung zu ermöglichen.

10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von bchic Analytics entweder durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. durch ein Update oder einen Patch) oder durch eine Ersatzlieferung (z.B. Bereitstellung einer neuen Version der Plattform).

10.4 Ein Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs besteht erst, wenn bchic Analytics ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese als fehlgeschlagen anzusehen ist. Ein Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst anzunehmen, wenn sie unmöglich ist, von bchic Analytics ernsthaft und endgültig verweigert wird oder aus anderen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.

10.5 bchic Analytics übernimmt keine Gewährleistung für die Erreichung spezifischer wirtschaftlicher Ziele des Kunden durch den Einsatz der Plattform. Ebenso wird keine Gewähr für die korrekte Funktion der Plattform übernommen, wenn das Tracking-Script vom Kunden fehlerhaft implementiert wurde oder die Nutzung auf nicht unterstützten Systemen (z.B. veraltete Browser) erfolgt.

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung der Vergütung durch eigenständigen Abzug vom geschuldeten Betrag durchzusetzen. bchic Analytics wird berechtigte Minderungsansprüche durch eine entsprechende Gutschrift erstatten. Das Recht des Kunden, zu viel gezahlte Vergütung aufgrund einer berechtigten Minderung nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückzufordern, bleibt unberührt.

11. Haftung und Schadensersatz

11.1 bchic Analytics haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.2 In sonstigen Fällen haftet bchic Analytics – soweit in Ziffer 11.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von bchic Analytics vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.3 ausgeschlossen.

11.3 Die Haftung von bchic Analytics für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

11.4 Soweit die Haftung von bchic Analytics nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

11.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den in Ziffer 11.1 und 11.3 genannten Fällen.

12. Sperrung des Zugangs zur Plattform, Löschung von Inhalten

12.1 bchic Analytics ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde oder die von ihm getrackten Webseiten gegen diese AGB, den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder geltendes Recht (insbesondere Datenschutzrecht) verstoßen. Ein Sperrrecht besteht ebenfalls bei Zahlungsverzug gemäß § 9.4 oder wenn bchic Analytics ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. zum Schutz der Plattform-Infrastruktur vor Angriffen, die vom Account des Kunden ausgehen).

12.2 Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird bchic Analytics die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und, sofern möglich und zumutbar, dem Kunden vor der Sperrung eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Abhilfe zukommen lassen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefahr im Verzug kann eine Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

12.3 bchic Analytics wird den Kunden über die Sperrung und deren Gründe in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird der Zugang reaktiviert, sobald der Sperrgrund entfallen ist.

12.4 Eine dauerhafte Sperrung kommt insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Vertragsverstößen in Betracht. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung wird nicht wiederhergestellt. Die dauerhafte Sperrung berechtigt bchic Analytics zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

13. Vertragslaufzeit; Beendigung des Zugriffs

13.1 Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft für die Dauer der vom Kunden gewählten anfänglichen Vertragslaufzeit (z.B. ein Monat oder zwölf Monate).

13.2 Automatische Verlängerung:
a) Ein Vertrag mit einer monatlichen Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
b) Ein Vertrag mit einer jährlichen Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

13.3 Form der Kündigung: Die Kündigung kann in Textform (z.B. per E-Mail an kontakt@bchic.studio) oder, sofern technisch verfügbar, direkt über eine entsprechende Funktion im Kundenkonto des Kunden erfolgen.

13.4 Recht zur außerordentlichen Kündigung: Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für bchic Analytics liegt insbesondere dann vor, wenn:


a) der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;


b) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden in Verzug ist;


c) der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag (insbesondere aus § 7 "Nutzungsrechte" und § 8 "Pflichten des Kunden") verstößt und den Verstoß auch nach einer Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt.

13.5 Folgen der Vertragsbeendigung:


a) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Kunden zur Plattform gesperrt.


b) bchic Analytics ist berechtigt, alle mit dem Account des Kunden verbundenen Daten, einschließlich der erfassten Analyse-Daten, 30 Tage nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende eine Sicherung seiner Daten (z.B. durch Export der Reports) vorzunehmen.


c) Jede Nutzung der Plattform nach Vertragsende ist unzulässig.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

14.1 Rollenverteilung nach DSGVO: Bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen verarbeitet bchic Analytics personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist daher der Kunde der Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und bchic Analytics der Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO).

14.2 Abschluss des AVV:
a) Gemäß Art. 28 DSGVO ist für diese Konstellation der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) zwingend erforderlich.

b) Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages akzeptiert der Kunde den unter der URL bereitgestellten AVV. Dieser wird damit integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und bchic Analytics.

15. Vertraulichkeit

15.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produktinformationen, der Quellcode der Plattform, Algorithmen, Know-how, Geschäftsbeziehungen, Strategien und Preisinformationen, aber auch alle im Rahmen der Plattform verarbeiteten Analyse-Daten des Kunden.

15.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Vertrauliche Informationen,
a) die der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags bereits nachweislich bekannt waren oder danach von dritter Seite ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt werden;
b) die bereits öffentlich bekannt sind oder nach Vertragsschluss öffentlich bekannt werden, sofern dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab informieren und die Offenlegung auf das Nötigste beschränken.

15.3 Die Parteien verpflichten sich,
a) Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden;
b) Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Berater weiterzugeben, die diese für die Durchführung des Vertrages kennen müssen und die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
c) Vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern.

15.4 Die Verpflichtungen aus diesem § 15 gelten, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, für eine Dauer von fünf (5) Jahren über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleiben hiervon unberührt und gelten unbefristet.

15.5 Auf Anforderung der offenlegenden Partei sind Vertrauliche Informationen nach Vertragsbeendigung zurückzugeben oder, sofern nicht aufbewahrungspflichtig, zu vernichten.

16. Änderung der Leistungen und Nutzungsbedingungen

16.1 bchic Analytics behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die angebotenen Leistungen zu ändern, um sie an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen oder um auf neue Marktentwicklungen zu reagieren. Die Erweiterung des Funktionsumfangs der Plattform, die dem Kunden keine zusätzlichen Kosten verursacht und die Kernfunktionen nicht beeinträchtigt, ist jederzeit möglich.

16.2 Von der Änderungsbefugnis ausgenommen sind wesentliche Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich stören würden. Dies betrifft insbesondere die Hauptleistungspflichten (den Kern des Analyse-Tools) und die Regelungen zur Vergütung. Sollen solche Änderungen erfolgen, wird bchic Analytics dem Kunden ein Angebot zur Fortsetzung des Vertrages unter den geänderten Bedingungen unterbreiten.

16.3 Sonstige Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.

16.4 bchic Analytics wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf den Beginn der Frist, die Bedeutung seines Schweigens als Zustimmung und sein Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung, ist bchic Analytics berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB außerordentlich zu kündigen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag und alle daraus entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

17.2 Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. bchic Analytics ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.

17.4 Vertragssprache: Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist die deutschsprachige Fassung dieser AGB. Sofern Übersetzungen in andere Sprachen bereitgestellt werden, dienen diese lediglich der Information und sind rechtlich nicht bindend.