Wir glauben, dass das zutrifft. Unsere DSGVO-Konformität ist aus zwei Perspektiven relevant:
Die folgenden Informationen konzentrieren sich darauf, wie bchic im letztgenannten Fall – also als Auftragsverarbeiter – DSGVO-konform agiert. Auch wenn wir keine Rechtsberatung anbieten können, investieren wir erheblich in unsere Datenschutz-Compliance und arbeiten mit einem hervorragenden Datenschutzbeauftragten mit Sitz im EWR zusammen, der uns stets über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden hält.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Datenverarbeitung. Kurz zusammengefasst gilt:
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist das zentrale Dokument, das unsere Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag regelt. Sie finden ihn hier: [bchic analytics Auftragsverarbeitungsvertrag] (Link bitte entsprechend einfügen).
Der AVV ist bereits Bestandteil unseres Vertragsverhältnisses, sobald Sie Kunde werden – Sie müssen keine unterschriebene Version anfordern, damit der Vertrag gültig ist (wenn Sie dennoch eine unterschriebene Version wünschen, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der verlinkten Seite!).
Als Verantwortlicher sind Sie nicht nur verpflichtet, einen verbindlichen Vertrag mit allen Auftragsverarbeitern abzuschließen – Sie müssen diese auch regelmäßig überprüfen (auditieren). Die DSGVO schreibt nicht exakt vor, wie diese Audits auszusehen haben, aber zum Glück gibt es dafür praktische Leitlinien von Datenschutzbehörden.